Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im BQMSD

Mitgliedsberechtigt sind promovierte Ärzte, welche zum Führen mindestens einer von einer deutschen Ärztekammer verliehenen Arztbezeichnung (diese stellt das sachverständige Fachgebiet dar) zu führen berechtigt sind und eine Aus- und Weiterbildung zum medizinischen Sachverständigen an einer deutschen Universität mit Abschlussprüfung absolviert haben.

Ärzte, die ihre Ausbildung zum medizinischen Sachverständigen an einer nichtuniversitären Einrichtung (Ärztekammer, medizinische Fachgesellschaft) durchlaufen haben, müssen eine schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung vor dem Vorstand oder von diesem beauftragten Vertretern des Berufsverbands Qualifizierter Medizinischer Sachverständiger absolvieren.

Neben der von der Ärztekammer verliehenen Arztbezeichnung ist ein Mitglied für ein weiteres Fachgebiet unter der Voraussetzung qualifiziert, dass eine dieses Gebiet vertretende deutsche medizinische Fachgesellschaft diese Qualifikation aufgrund einer Prüfung zertifiziert hat.

Top


Extras