Inanspruchnahme von Leistungen des BQMSD

Unter Kenntnis dieser Voraussetzungen kann jeder Außenstehende die Leistungen des Berufsverbandes Qualifizierter Medizinischer Sachverständiger Deutschlands bzw. eines seiner Mitglieder in Anspruch nehmen.

Eine Anfrage hierzu ist schriftlich an den Verband zu richten. Dieser wählt aus seinem Mitgliederpool den für das jeweilige Fachgebiet qualifizierten Gutachter aus und leitet die Anfrage an diesen weiter.

Der Verband hat sich verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen zu reagieren.

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