Der Qualifizierte Medizinische Sachverständige
Grundvoraussetzung der Tätigkeit des medizinischen Sachverständigen ist zunächst die als
unabdingbar zu fordernde adäquate Beherrschung seines Fachgebietes, insbesondere auch der
aktuell geltenden wissenschaftlichen Lehrmeinungen. Sodann ist eine Umsetzung dieser
Kenntnisse in eine tragfähige gutachtliche Beurteilung nur möglich in Kenntnis relevanter
Gesetze und Vorschriften sowie der Rechtsgrundlagen insbesondere zur Beweisführung.
Nur solche Ärzte, die neben ihrer fachspezifischen Qualifikation eine Weiterbildung auch
auf diesem Gebiet absolviert haben und eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können,
sind, sofern weitere, unten genannte Voraussetzungen erfüllt sind, befähigt, Mitglied
im BQMSD zu werden.
Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen "Qualifizierten" medizinischen
Sachverständigen zu unterscheiden von einem solchen Arzt, der schon einmal beauftragt wurde,
ein medizinisches Gutachten zu erstellen und so als "Sachverständiger" ohne entsprechende
Qualifikation in Erscheinung getreten ist.