Der Qualifizierte Medizinische Sachverständige

Grundvoraussetzung der Tätigkeit des medizinischen Sachverständigen ist zunächst die als unabdingbar zu fordernde adäquate Beherrschung seines Fachgebietes, insbesondere auch der aktuell geltenden wissenschaftlichen Lehrmeinungen. Sodann ist eine Umsetzung dieser Kenntnisse in eine tragfähige gutachtliche Beurteilung nur möglich in Kenntnis relevanter Gesetze und Vorschriften sowie der Rechtsgrundlagen insbesondere zur Beweisführung. Nur solche Ärzte, die neben ihrer fachspezifischen Qualifikation eine Weiterbildung auch auf diesem Gebiet absolviert haben und eine entsprechende Zertifizierung nachweisen können, sind, sofern weitere, unten genannte Voraussetzungen erfüllt sind, befähigt, Mitglied im BQMSD zu werden.

Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen "Qualifizierten" medizinischen Sachverständigen zu unterscheiden von einem solchen Arzt, der schon einmal beauftragt wurde, ein medizinisches Gutachten zu erstellen und so als "Sachverständiger" ohne entsprechende Qualifikation in Erscheinung getreten ist.

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